Erhielt am 29.3.1744 als gew. Pfarrer von Hochhausen vom Rat der Stadt Heilbronn die Gratis-Erlaubnis, sich mit den seinigen 1/4 Jahr in Heilbronn aufhalten zu dürfen. Am 27.4. starb ihm ein Söhnlein er bat, das tote Kind abends zum Friedhof per Kutsche führen lassen zu dürfen, und musste dafür ein Sportel (Gebühr) von 3 fl. entrichten. Er beerdigte sein Kind selbst, weshalb es im Totenbuch nicht eingetragen ist.