D 78 - Nachlass Henning Fahrenheim (ca. 1921-1956)

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Erstellt: 2017

Einleitung

Bearbeitung

Daniel Grützmacher

Inhalt des Bestands

- Fotos, u.a. von Fahrenheim sowie von Bekannten aus Kirchenkreisen, u.a. Theophil Wurm mit Martin Haug, Landesbischof Behm, Martin Niemöller, Niklot Beste, Otto Dibelius, Superintendent Siegest
- Prüfungsurkunden (1921, 1924)
- Briefe an und von Henning Fahrenheit und Caritas Fahrenheit (1924-1972)
- Verlobungsurkunde (1925)
- Predigten (1934 und o.D.)
- Ansprache zum Kirchenkampf (1934): "Unser 'non possumus' um der Kirche Christi Willen"
- Urteil im Prozess am Sondergericht in Schwerin (vom "Schweriner Prozess")
- Zeitungsausschnitte zu Fahrenheim, überwiegend zum "Schweriner Prozess"
- Übernahme in den Württembergischen Pfarrdienst (1940)
- Ernennungsurkunden (1946, 1949)
- Lebenslauf (1949)
- Bescheinigung zum Verhalten im Kirchenkampf vom Mecklenburgischen Landesbischof (1956)
- Tod Fahrenheims: Traueranzeige, Liturgie, Traueransprache und Nachrufe
- Druckschriften:
-- Kirche in Not. Bilder aus dem Kampf der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Mecklenburg, o.D.
-- Die Entscheidung ist gefallen. Bekenntnisgottesdienst im Dom zu Güstrow. Mittwoch, den 6. Dezember 1933, abends 6 Uhr
-- Der Schweriner Prozess (Auszug aus unbekannter Quelle)

Biografische Notizen

Henning Fahrenheim wurde am 10.03.1895 als Sohn von Heinrich Fahrenheim, einem Rechtsanwalt, und Elfriede Fahrenheim, geb. Schüler, geboren. In seiner Heimatstadt Schwerin ging er bis 1914 auf Grundschule und Gymnasium. Nach seinem Abschluss schrieb er sich für das Fach Theologie im Sommersemester 1914 in Tübingen ein, musste sein Studium wegen des Krieges aber für vier Jahre unterbrechen. Nach seiner Rückkehr 1918 studierte er von 1919-1920 in Berlin, dann in Rostock. Nach Ende seines Studiums ging er zum Predigerseminar in Schwerin, und trat danach eine Stelle als Vikar und Hilfsprediger im Dom zu Bad Doberan an. Im Sommer 1924 wurde er als Pastor für innere Mission nach Rostock berufen, wo er dann bis 1925 blieb. Er heiratete die lettische Baronesse Caritas Fahrenheim, geb. Freiin von Grotthuß. Danach ging er zurück nach Schwerin, um dort Domprediger zu werden. Hier erlebte er den Anfang des Kirchenkampfes. Nachdem die ersten Versuche, sich zu einigen, gescheitert waren, wurde er von den Mecklenburgischen Gemeinden dazu aufgefordert, den Kirchenkampf offiziell zu verkünden. Das tat er in einer Predigt am Dom zu Güstrow, in der er die Mecklenburger aufforderte, "die Werke der Finsternis abzulegen und die Waffen des Lichts anzulegen". Die Gemeinde bezeugte mit einem eindeutigen Ja, das sie mitkämpfen würde. Im Juni 1934 stand Fahrenheim deswegen zusammen mit 6 anderen Pastoren vor einem Mecklenburgischen Sondergericht. Fahrenheim wurde zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde Fahrenheim in die Provinz versetzt. Im Oktober 1940 stand er wegen einer Predigt zum zweiten Mal vor dem Mecklenburgischen Sondergericht, wurde aber freigesprochen. Jedoch musste er seine Heimat Mecklenburg verlassen. Im November 1940 verließ er sie Richtung Württemberg, da der dortige Landesbischof Theophil Wurm schon von Fahrenheim gehört hatte, und sich für ihn einsetzte. Fahrenheim übernahm die Stelle als Stellvertreter des Pfarrers in Schwäbisch-Hall, bevor er im April 1941 die Stelle als Stadtpfarrer in Crailsheim-Altenmünster übernahm. 1949 trat er die Stelle der Martin-Luther-Kirche in Ulm an, wo er bis zu seiner Pensionierung wirkte. Henning Fahreneim verstarb am 22.05.1966 in Ulm.

Geschichte des Bestands

Die Unterlagen von Henning Fahrenheim wurden dem Landeskirchlichen Archiv Stuttgart im März 2006 von Gerhard und Annemarie Schneider (Leonberg) durch Vermittlung von Kirchenrat i.R. Horst Kail übergeben. Der Bestand wurde im März/April 2016 von Daniel Grützmacher auf Beständeebene erschlossen.

Stichworte

Fahrenheim, Henning | Schwerin

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